Abgelichtet und kommentiert von Erika Ciesla
(Man klicke auf die Bilder, wenn man diese in voller Größe sehen möchte)
Waldhofstraße
Richtung Innenstadt (August 2002)
Dieser sogenannte Radweg
ist gerade eben mal einen Meter breit! Er erfüllt damit die geseztlichen Mindestanforderungen nur sehr knapp, und das auch nur mit ganz viel Phantasie.
Zur Erklärung: Ein Radweg für die einfache Fahrtrichtung soll möglichst 2,00 Meter breit sein. Das wäre der Idealzustand, der aber nicht zwingend ist. Zwingend ist hingegen eine Mindestbreite von 1,50 Meter. Da Behörden aber stets einschließlich seitlicher Sicherheitsräume
(einschließlich heißer Beamtenluft!) messen, gilt dieses schmale Handtuch von rechtswegen als ausreichend. Daß er das in Wirklichkeit nicht ist, das weiß jeder, der schonmal auf so einer Metersprur gefahren ist, besonders wenn ihm darauf auch noch andere Radfahrer (wahnsinnige solche!) entgegen kommen.
Oups! Jetzt ist dieser Radweg
einmal einen Meter breit gewesen! Ergo: diese Piste ist unbefahrbar, der Radfahrer darf nun wählen:
- absteigen und schieben, oder
- auf die Fahrbahn ausweichen und weiterfahren. (das wird empfohlen!)
Auf gar keinen Fall aber darf der Radfaher seine Fahrt auf dem grau eingefärbten Pflaster fortsetzen, denn das ist der Fußweg, und dort herrscht absolutes Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art!
Richtung Lampertheim/Frankfurt, Ecke Karl-Benz-Straße (August 2002)
Diese seltsame Wegführung leitet präzise in eine Falle! Wer nämlich im blinden Vertrauen auf die Kompetenz der Behörde dieser Verkehrsführung folgt, landet notwendigerweise auf einem sehr schmalen Gehsteig, auf dem der Radfahrer aber absolut nichts zu suchen hat! Auf diesem Gehsteig ist weder ein Radweg markiert, noch ist der Fußweg mit einer Zusatztafel: fahrräder frei
versehen. Wer sich
dennoch in Treu und Glauben auf das Trottir leiten läßt, begeht unweigerlich eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein erhöhtes Bußgeld! Erhöht darum, weil so schnmal wie das da ist, kommt zu der ordnungswidrigen Benutzung eines Gehwegs immer auch noch eine Behinderung und eine Gefährfung (von Fußgängern) dazu!
Wer sich hier legal verhalten will, der hat zwei Möglichkeiten:
- Man kann absteigen, und das Rad auf dem Trottoir schieben, oder
- man folgt zunächst der Verkehrsführung, verläßt dann aber unmittelbar vor der Bordsteinkante an der gegenüberliegenden Seite die Furt nach links, und setzt die Fahrt locker auf der Fahrbahn fort.
Ich empfehle die zuletzgenannte Methode, das ist gesünder.
Langerötterstraße
Quasi die Hauptstraße
in der Nesckarstadt-Ost
Das Ding da in der Langerötterstraße ist ein prächtiges Beispiel dafür, wie ein ein Radweg auf gar keinen Fall aussehen darf:
- Er ist baulich gar nicht richtig angelegt! Es ward lediglich graues Pflaster verlegt, das eine um eine Winzigkeit dunkler als das andere, irgend eine klare Trennung zwischen Rad- und Gehweg (zum Beispiel durch eine weiße Trennlinie) ist praktisch nicht zu erkennen. Daß hier Fußgänger regelmäßig in den Bereich des sogenannten
Radwegs
treten, bleibt folglich nicht aus. Dies gilt um so mehr, als an einigen Stellen (z.B. vor dem Postkontor) der Rest-Fußweg kaum einen halben Meter breit ist, so daß Fußgänger gar nicht anders können, als sich unter erheblichem Risiko für Leib und Leben dem Radverkehr in den Weg zu stellen. -
Ein weiteren Risiko besteht darin, daß dieser
Radweg
auch noch in beiden Richtungen befahren werden soll, obgleich er dafür nun wahrlich nicht geeignet ist. Zwei sich entgegen kommende Radfahrer, die ohnehin schon große Mühe haben um die zahlreichen Passanten herum zu torkeln laufen Gefahr, daß sie frontal aufeinander prallen!
-
Weiterhin geht eine tödliche Gefahr von der Tatsache aus, daß sich zwischen
Radweg
und Fahrbahn ein Parkstreifen befindet, welcher, weil die Autos hier quer zur Fahrtrichtung abgestellt werden, wohl ungefähr 6 m breit sein wird. Durch diesen Parkstreifen werden aus der Fahrbahn und demRadweg
zwei gänzlich unterschieldiche Universen, die nichts voneinander wissen. Radfahrer die hier auf dem Radweg eine Einmündung überqueren werden von den Fahrern abbiegender Autos nicht gesehen! Es besteht akute Lebensgefahr, denn hier droht der berühmt-berüchtigteAbbiegeunfall
, der unter uns Radfahrern die Todesursache nummer-eins ist, und der in drei von vier Fällen jene Radfahrer traf, die einen angeblich ach so sicheren Radweg benutzen. -
Und im übrigen fehlt diesem
Radweg
spätestens seit 1998 die Rechtsgrundlage, denn just als ich dieses Photo schoß, war die Langerötterstraße noch alsZone-30
ausgeschildert. Nach StVO §45(1c) darf es in einer solchen Zone gar keine benutzungspflichtige Radwege geben!
Aber es geschehen noch Zeichen und Wunder!
Nachdem ich die Stadt Mannheim schriftlich auf den illegitimen und gefährlichen Zustand in der Lagerötterstraße aufmerksam machte, hat man die blauen Schilder demontiert und die roten Streifen in den Kreuzungen und Einmündungen abgeschliffen. In medias res, hier ist kein Radweg mehr, das Trottoir gehört nun exclussive den Fußgängern. Lediglich das Teilstück von der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Einmündung der Geibelstraße ist noch als Radweg ausgeschildert, und das auch nur noch in einer Richtung.
Nachtrag:
Ein Jahr nach der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht fiel auf, daß noch immer viele Radfahrer aus schierer Gewohnheit auf dem ehemaligen Radweg fahren. Darauf angesprochen, berufen sie sich darauf, daß da doch ein Radweg sei und zeigen mit dem Finger auf das etwas dunklere Grau. Um dem abzuhelfen, tauschte die Stadt das Pflaster aus. Aber nicht komplett, wie man meinen sollte, sondern nur in der Zone des ehemaligen Radwegs. Na prima, denn jetzt ist das ehedem um eine Winzigkeit dunklere Pflaster um eine Winzigkeit heller und nix hat sich geändert! Da tut sich einem doch die Frage auf: Wie bescheuert muß man eigentlich sein, um bei der Stadt eine Beschäftigung im Verkehrsamt zu kriegen!?
Max-Josef-Straße
Richtung Innenstadt (August 2003)
Obgleich die Benutzung linker Radwege mit besonderen Gefahren verbunden und darum grundsätzlich verboten ist (siehe Verwaltungsvorschrift zur StVO), konnten die zuständigen Verkehrsplaner hier zu Mannheim ihre Blauschildzwangsneurose abermals nicht unterdrücken und installierten eine Verkerhssituation (siehe Plan), wie sie brutaler und gefährlicher (und idiotischer!) kaum sein kann. Der Radfahrer, der bis zur Einmündung der August-Kuhn-Straße noch ordentlich auf der Fahrabahn fährt, wird hier genötigt, mitten im Einmündungsbereich die Fahrbahn zu überqueren, um auf den blaugemnachten Radweg zu gelangen. Sinn und Zweck dieser Maßnahme bleibt dem Betroffenen verborgen, denn nach 200 Metern nur endet diese Anordnung, sodaß der Radfahrer, und zwar mitten auf der Kreuzung mit der Carl-Benz-Straße, genau dorthin zurück muß (nämlich wieder auf die rechte Seite), just wo er 200 Meter zuvor schon war.
Irgend eine besondere Gefahrenlage, die diese Anordnung rechtfertigen könnte (siehe StVO §45(9), gibt es nicht, gefährlich wurde die Anlage erst durch dieses neue Schild!
Ein Widerspruch gegen dieses Schild wurde von der Stadt Mannheim unter fadenscheinigen Vorwänden abschlägig beschieden, also wurde dagegen geklagt. Nach der Verhandlung vom 14.04.05 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe für Recht erkannt, daß die für die linke Seite (also in Gegenrichtung!) angeordnete Radwegbenutzungspflicht unzulässig war und aufgehoben wird.
(AZ: 11 K 3908/04).
Herzogenriedstraße
Richtung Käfertal (August 2002)
Es grünt so grün wenn Mannheims Blüten blühen! Auch wenn es auf diesem Photo schlecht zu erkennen ist, diese wahrhaft prächtige Botanik expandiert gewaltig, und ragt schon ziemlich weit
in den Radweg
hinein. Diese Piste ist definitiv unbefahrbar
, denn die erforderliche Mindestbreite von 1,50 m ist hier deutlich unterschritten!
Nachtrag: Im Oktober war der Busch endlich geschnitten. Ich darf wohl annehmen, daß dies geschah, just als das Gestrüpp bis in den Bereich des Fußweges hinüber ragte, denn daß die Ämter mal was für uns Radfahrer täten, ist eher unwahrscheinlich.
Auch wenn es ewig dauert, irgend wann wächst Gras Über jeden Radweg. Möge es wachsen und gedeihen, denn es ist ein weiterer guter Grund, diesen Radweg zu meiden.
Nachwort
Die Bilder da oben sind Beleg dafür, mit welcher Geringschätzung und Brutalität die Verkehrsbehörden gegen uns Radfaher vorgehen, wenn es um die Durchsetzung des sogenannten Entwischungsgrundsatz
geht, den es aber seit 1998 eigentlich gar nicht mehr gibt. Es sind für wahr wohlausgewählte Beispiele, die besonders abscheulich sind, aber die anderen Radwege hier in Mannheim sind auch nicht viel besser. Einen wirklich guten Radweg fand ich hier noch keinen, und entbehrlich sind sie allesamt!
Im übrigben ist ja dieser Entwischungsgrundsatz schon von der Idee her Unsinn, denn jede Entmischung auf der einen Seite wird bezahlt mit einer Vermischung auf der anderen Seite. So entmischt man mit dem System Rad-weg zwar Fahrzeuge von Fahrzeugen, hetzt aber statt dessen nun Fahrzeuge auf Fußgänger! Wo da der Gewinn an Sicherheit sein soll, erschließt sich meiner Logik nicht.
Nun mag manch einer sich fragen, ob das Problem nicht einfach auch mit besseren Radwegen gelöst werden könne, und recht hat er. Aber diese bessereren Radwege gibt es schon, man will uns dort nur nicht haben. Die besseren Radwege sind nämlich die Fahrbahnen, denn dort und nirgends sonst gehören Fahrzeuge nunmal hin!