Die Radwege sind sicher – todsicher!
Radwege dienen der Sicherheit der Radfahrer und fördern den Radverkehr
, lautet das amtliche Mantra, doch an der Richtigkeit dieser staatstragenden These darf gezweifelt werden. Denn es sollte uns zu denken geben, daß ca. drei von vier totgefahrene Radfahrer nämlich Radwegbenutzer gewesen sind!
Aber weil der Prophet im eigenen Lande nichts gilt, wollen wir uns also auch Informationen aus dem Ausland anschauen. In einer Studie der Universität Lund (Schweden) zum Beispiel hat man Unfälle mit Radfahrern untersucht, und dabei festgestellt, daß der sicherste Ort für einen Radfahrer offenbar die Fahrbahn ist! Das steht eklatant im Widerspruch zur gängigen Folklore, aber das statistische Material ist eindeutig.
In der Grafik rechts sind die Erkenntnisse aus der oben erwähnten schwedischen Studie zum Zwecke der schnelleren Übersicht anschaulich zusammengefaßt. Demnach ist das Radfahren auf Radwegen im Vergleich zur Fahrbahn mit einem ca. drei- bis vierfach höherem Unfallrisiko behaftet. Und wenn man den Radweg auch noch linksseitig (also in Gegenrichtung!) benutzt, dann steigt das Risiko sogar bis auf das zwölffache.
Quelle: http://www.adfc-bw.de/texte/fdf.zip
Eine ähnliche Beobachtung machte man in Dänemak (Bach/Rosbach/Jørgensen), wo man in einem vorher/nachher-Vergleich das Unfallgeschehen in 105 Straßen beobachtete, die mit einem Radweg nachgerüstet wurden. Auch hier gab es eine Überraschung: die Unfallzahlen stiegen anstatt zu sinken, und das zum teil sogar erheblich.
Quelle: http://www.adfc-weyhe.de/radwege/unfallzahlen.php, und andere.
Und auch in Berlin hörte man in den 80er Jahren noch den Polizeipräsidenten sich laut darüber wundern, daß die Hälfte aller Unfälle mit Radfahrerbeteiligung in Straßen mit Radwegen stattfänden, obgleich davon insgeamt nur 18% des Radverkehrs betroffen ist. In gleichem Atemzug wurde erwähnt, daß die Zahl der Unfälle auf Radwegstrecken in der Zeit von 1981 bis 1985 um 114% gestiegen sei, während sie auf allen anderen Straßen um 9% sank. Die Länge des Radwegnetzes hat in diesem Zeitraum um 20% zugenommen, die Zahl der Radfahrer änderte sich kaum, so daß die Ursache allein im Radwegbau zu suchen ist.
Das heißt: durch die Anlage neuer Radwege ist die Zahl der verletzen und getöteten Radfahrer widererwarten gestiegen! Und weil nicht sein kann was nicht sein darf, hat man die Zählung der Radunfälle in Berlin kurzerhand eingestellt.
Quelle: http://www.complang.tuwien.ac.at/anton/radwege-sicherheit.html
Et cetera!
Der sichere Radweg ist nur eine schöne Illusion!
Irgend etwas funktioniert also nicht an dem System vom sicheren Radweg
, denn die Ergebnissse korrelieren definitiv nicht mit den Behauptungen. Und wenn wir uns die Bilder rechts angucken, dann bekommen wir auch schon eine erste Ahnung davon, worin der Fehler liegt.
Kein Verkehrsplaner der Welt wäre so bescheuert, eine Spur für Geradeausfahrer rechts von einer Rechtsabbiegespur anzulegen!
Aber nichts anderes als das ist der Radweg! Daß Radfahrer (unter erheblich erhöhtem Risiko!) rechts an rechsabbiegende Kraftfahrzeuge vorbeifahren müssen, gehört leider zum ganz normalen Wahnsinn! Und genau das ist auch der Kardinalfehler an dem real existierenden Rad-weg-Syndrom.
Gleichwohl vertrauen noch immer viele Radfahrer der Sicherheit auf Radwegen. Jedoch erliegen sie dabei einem Irrtum, nämlich der irrigen Annahme, daß sie auf der Fahrbahn von hinten angefahren werden könnten (Fachterminus: Unfall im Längsverkehr
). Tatsache ist aber, daß diese Unfallart eher selten ist und darum auch kaum sinken kann, wenn man den Radverkehr vom Kraftverkehr trennt. Dafür aber steigen andere Risiken, und zwar dramatisch, die überdies radwegtypisch sind, will heißen, vor denen der Radweg nicht schützt, sondern die er geradezu begünstigt!
Hierzu gehören zum Beispiel:
- Kollision mit anderen Radfahrern, und zwar besonders dann, wenn einer von beiden ordnungswidrig auf der linken Seite fährt,
- Kollision mit Passanten, weil Fußgänger grundsätzlich keinen Respekt vor Radwegen haben, und/oder Probleme haben den Radweg überhaupt zu erkennen (hier gilt besondere Vorsicht vor Senioren und Kleinkinder),
- Kollision mit Hindernissen, weil Radwege immer wieder gerne als Stellplatz für Werbeständer, Ladegut, Mülltonnen oder allerlei Unrat mißbraucht werden,
- Stürze wegen schlechtem oder beschädigtem Belag, denn im Gegensatz zur Fahrbahn werden Radwege grundsätzlich nicht gepflegt, und im Winter auch nicht geräumt,
- Stürze wegen irrwitziger Trassenführung und/oder wegen zu geringer Spurweite, denn obgleich Radfahrer durchaus Geschwindigkeiten bis 30km/h erreichen können (Rennradprofis noch nicht einmal mitgezählt), werden Radwege zumeist nur für maximal 17km/h konzipiert,
- et cetera!
Und das alles sind Gefahren, die es auf der Fahrban nicht, oder zumindest nicht in demselben Maße gibt, und vor die uns der Radweg nolens volens auch nicht schützen kann. Oder dumm gesagt, um den Radfahrer vor einem geringen Risiko zu schützen setzt man ihn einem ungleich größeren Risiko aus! Wo da der Verstand bleibt, weiß ich auch nicht.
Die größte Gefahr aber geht von Kraftfahrzeugen aus, die den Radweg kreuzen. Hierzu gehören Kraftwagen die aus Einfahrten herausgeschossen kommen oder in diese einfahren, sowie selbstverständich der Querverkehr und die Abbieger in den Straßenkreuzungen. Und hier kann der Radweg naturgegebenerweise keinen Schutz geben, denn das sind die Punkte, wo die Entmischung aufgehoben ist, wo gnadenlos wieder aufeinandertrifft was zuvor so kategorisch getrennt wurde.
Der Klassiker hierbei ist der Abbiegeunfall
, dem allein mehr als die Hälfte aller totgefahrenen Radfahrer geschuldet sind, und auch vor diesem Unfall kann der Radweg nicht schützen! Ganz im Gegenteil, er wird von diesem geradezu provoziert.
Und wenn das abbiegende Kraftfahrzeug zufälligerweise auch noch ein LKW sein sollte, dann ist das für den Radfahrer zumeist ein sicheres Todesurteil, denn er wird nicht nur seitlich angefahren und umgeworfen sondern gerne auch mit den Reifen überrollt.
Ach ja – und am nächsten Tag lesen wir dann in der Zeitung: Er trug keinen Helm!
Na das ist dann ja wohl die Spitze des Zynismus, denn was hat einer davon, der gerade eben im wahrsten Sinne des Wortes plattgefahren wurde, daß seine Frisur gehalten hat?
Wie ist das möglich?
Das Problem bei der Entmischung ist, daß Rad- und Kraftverkehr nicht nur räumlich sondern auch optisch getrennt werden, will heißen, sie bewegen sich quasi in unterschiedlichen Welten und nehmen einander nicht mehr wahr!
Auf der Fahrbahn würden sie sich denselben Verkerhsraum teilen, sähen sich und können sich verständigen. Genau das aber wird durch die räumliche Trennung zerstört. So sie sich in den Knotenpunkten dann doch wieder begegnen, geschiet das für beide Seiten recht unvermittelt, quasi wie eine Überraschung. Die Folge ist, daß sie mit dramatisch verkürzten Reaktionszeit zurechtkommen müssen, und manchmal reicht es dann eben nicht mehr.
Oft wird diese Situation auch noch durch Sichthindernisse dramatisiert, wie zum Beispiel durch parkende Autos oder Grünzeug zwischen Fahrbahn und Radweg, und dann ist die Todesfalle perfekt.
Mit Radwegen erzieht man den Radfahrer zum Rüpel!
Mit den zahlreich vorhandenen Rad-weg-Wegen wird dem Radfahrer eingeredet, daß er grundsätzlich nicht auf der Fahrbahn fahren soll. Das führt dazu, daß Radfahrer auch auf Gehwegen fahren, was verboten ist, und wo sie zu einer Gefahr für Fußgänger werden. Ebenso werden Radwege immer auch in der Gegenrichtung befahren, was ebenfalls verboten und gefährlich ist. Sogar die neuen roten Radspuren auf der Fahrbahn werden seit einigen Jahren linksherum befahren, was dazu führt, daß der Geisterfahrer einem ihm korrekt begegnenden Radfahrer frontal in den entgegenkommenden Kraftverkehr ausweichen muß. Wie gefährlich das ist, will man lieber gar nicht erst wissen, denn im Prinzip kommt das einem Selbstmordversuch gleich. Auch die Tatsache, daß etliche Radfahrer die Verkerhsordnung nicht mehr ernstnehmen, und wohl glauben scheinen, daß sie Sonderrechte hätten, ist auf diesen Entwöhnungseffekt zurückzuführen.
Dieses rüpelhafte Fehlverhalten ist die unmittelbare Folge der schlechten Erziehung
, die über die Radwege vermittelt wird.
Sie wissen es und tun es doch
Daß Radwege sicher seien ist also ein populärer Irrtum. Daß weiß übrigens auch die hohe Politik, denn sowohl das Bundesamt für Straßenwesen (BASt) als auch das Bundesverkehrsministerium haben schon mehrfach in dieser Sache publiziert. Unkenntnis kann man den zuständigen Behörden also nicht vorwerfen. Wenn sie, und hier vorzugsweise die örtlichen Verkehrsbehörden, sich dennoch nicht von ihrem kategorischen Rad-weg-Prinzip lösen können, und unablässig neue Radwege bauen, dann liegt entweder quasi-religiöse Überzeugung oder böse Absicht vor. Letzteres läge zum Beispiel dann vor, wenn sie nur die Interessen der Automobilbauer und Öllieferanten bedienen, und ihnen alles andere egal ist.
Und diesen Aspekt müssen wir uns mal kurz anschauen. Qui bono
, frugen schon die alten Römer, oder auf deutsch: wem nützt es? Die Antwort hierauf finden wir in einem Text aus dem Jahre 1936, welcher anläßlich der Olympiade zu Berlin geschrieben wurde:
Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.
© NSDAP, NSKK und DDAC (letzterer heißt heute ADAC).
Aha, darum geht es also! Es soll gar nicht der Radfahrer vor dem Kraftverkehr, sondern genau umgekehrt, der Kraftfahrer vor dem Radverkehr geschützt werden!
Machen wir uns da also gar nichts vor, Rad-weg-Politik ist immer Autopolitik, und sie wird von Bleifußindianern
geschrieben. Radfahrer sollen durch Radwege weder geschützt noch gefördert, sondern beseitigt werden! Daß in der Folge dessen grob geschätzt zweimal so viele Radfahrer im Straßenverkehr getötet werden als (PARDON!) nötig
wäre, nehmen sie billigend in Kauf.
Die eigenen Knochen sollten mehr wert sein als die Staatsfolklore
Radfahrer haben zumindest teilweise die Möglichkeit dieser Gefahr aus dem Weg zu gehen, denn ein vorhandener Radweg ist seit 1998 nicht mehr per se benutzungspflichtig. Tatsächlich muß man Radwege nämlich nur dann benutzen, wenn die Radwegbenutzungspflicht angeordnet ist (siehe StVO §2 Abs. 4), andere (rechte!) Radwege darf man benutzen. Und wie man solche Radwege von solchen unterscheiden kann, das steht auf meiner Seite über das Radwegrecht.